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Stand: 10.03.2011
- Die Begriffe „Auftrag” und „Auftraggeber” sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen. Auftrag bezeichnet das
Vertragsverhältnis, ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, „Auftraggeber” denjenigen, der die Hauptleistung zu
erhalten und die Vergütung zu bezahlen hat.
- Diese Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende
Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt.
Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit Vertragsinhalt die Erstellung
einer Schätzung, Bewertung, Inventarisierung und/oder Katalogisierung ist, oder sich auf die Besorgung von
Gutachten, Räumungen, Einlagerungen und Sicherstellungen bezieht.
- Die uns erteilten Aufträge führen wir ausschließlich aufgrund der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und
Informationen aus.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Überprüfung der uns seitens des Auftraggebers zur Verfügung
gestellten Unterlagen, Informationen und Auskünfte nicht zu den vertraglich geschuldeten Leistungen gehört.
- Des Weiteren beschränkt sich unsere Tätigkeit auf die im einzelnen zu konkretisierenden Leistungen im Bereich der
Schätzung, Bewertung, Inventarisierung und Katalogisierung oder die Besorgung von Gutachten, Räumungen,
Einlagerungen und Sicherstellungen bezieht.
Leistungen im Bereich der Verwertung und Versteigerung unterliegen speziellen Verwertungsverträgen und unseren
allgemeinen Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen.
Unternehmensberatung im allgemeinen gehört nicht zu unseren Aufgaben.
- Der Vertrag zwischen uns und dem Auftraggeber kann mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt
werden. Soweit die vereinbarte Leistung bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig erbracht wurde, ist der
Auftraggeber zur Zahlung des bis zum Beendigungszeitpunkt anfallenden, anteiligen Entgelts verpflichtet.
Soweit dem Auftraggeber im Einzelfall ein Erfolg geschuldet wird, kann er den Vertrag, abweichend von § 649 Satz 1
BGB, nur aus wichtigem Grund kündigen.
Der Vertrag endet in jedem Fall mit Zweckerreichung bzw. mit vollständiger Erbringung der geschuldeten Leistung.
Die Anwendung von § 627 BGB ist ausgeschlossen.
- Wir haften, soweit es sich nicht um Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt,
lediglich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen unseres gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen.
Unsere Haftung für Pflichtverletzungen ist in jedem Fall auf 100.000,00 € beschränkt.
- Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der geschuldeten Leistung verjähren innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des
Auftraggebers von dem Mangel bzw. dessen fahrlässiger Unkenntnis hiervon.
Ansprüche des Auftraggebers wegen Pflichtverletzungen verjähren innerhalb von zwei Jahren nach Kenntnis oder
fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners.
Vorstehendes gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit
oder der Freiheit beruhen.
- Das Recht des Auftraggebers zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist
ausgeschlossen, es sei denn, bei der Forderung, mit der aufgerechnet werden soll oder bezüglich derer ein
Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht wird, handelt sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Forderung.
- Änderungen schriftlich erteilter Aufträge sowie Änderungen der allgemeinen Auftragsbedingungen und besonderen
Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
- Die uns erteilten Aufträge sowie ihre Durchführung unterliegen deutschem Recht. Der Gerichtsstand für sämtliche sich
aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Düsseldorf, wenn der
Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist; das gilt auch für Scheck- und Wechselklagen.
Dieser Gerichtsstand gilt auch für Kaufleute, die ihren Wohn- und Geschäftssitz im Ausland haben.
- Die Unwirksamkeit eines Teils dieser AGB berührt deren Wirksamkeit im Übrigen nicht.
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